Als Steuerberater sind wir oft über viele Jahre mit unseren Mandanten verbunden. Durch unsere Kenntnisse der Vermögensverhältnisse, aber auch der familiären Beziehungen
können wir den letzten Willen eines Mandanten zu seiner Zufriedenheit in einem Testament zu formulieren uund später umzusetzen. Sowohl als Testamentsvollstrecker als auch in treuhänderischer Tätigkeit helfen wir kompetent, seriös und diskret.
Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist dann ein sinnvolles und wirksames Instrument, wenn ein neutraler Dritter zwischen den Erben vermitteln soll. Bilden mehrere Erben eine Erbengemeinschaft, kann der Testamentsvollstrecker den Nachlass verwalten und sorgt für eine reibungslose Teilung der Erbmasse.
Eine Testamentsvollstreckung ist immer dann zu empfehlen, wenn z.B. minderjährige oder unerfahrene Erben nicht in der Lage sind, den Erbfall zu regeln und/oder ein Zugriff Dritter ( Gläubiger, Sozialbehörden etc.) droht.
Auch im Fall eines Generationenwechsels im Unternehmen beraten wir Sie kompetent und vorausschauend.
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