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Internationales Steuerrecht

Steuerberatung ist die Kernkompetenz unserer Kanzlei. Bei Ihren internationalen Aktivitäten unterstützen wir Sie ebenso kompetent. Wir helfen Ihnen dabei, sich erfolgreich auf globalen Märkten zu behaupten. Ein erfolgreiches internationales Handeln setzt umfangreiches, spezifisches Wissen der jeweiligen Marktbesonderheiten voraus. Wir beraten sie in Fragen

  • der Steuerpflicht bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten
  • Ausländischer Betriebsstätten
  • Ausländischer Tochtergesellschaften
  • der Doppelbesteuerungsabkommen
  • des internationalen Warenverkehrs
  • des Umsatzsteuerrechts
  • der Arbeitnehmerentsendung
  • des Außenrechts.

Ob Ihr Unternehmen bereits länderübergreifend tätig ist oder Sie  gerade in der Planungsphase stecken: wir beraten Unternehmen grenz- und branchenübergreifend.

Auch Arbeitnehmer, die im Ausland tätig sind, beraten wir gerne. Für die genaue Prüfung von steuerrechtlichen Sachverhalten mit Auslandsbezug und eine steueroptimale Gestaltung empfehlen wir eine genaue Prüfung eines jeden Sachverhaltes. Hierzu haben wir eine Reihe von Mitarbeitern, die für uns die sprachlichen Barrieren überwinden. Auch einer Kooperation mit ihrem lokalen Steuerberater steht somit nichts im Weg.

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